Schulordnung

Die vorliegende Schulordnung beachtet die Qualitätsleitsätze unseres Schulprogramms und regelt Folgendes:

  1. Aufgaben des Schulleiters
  2. Unterrichtszeit einschließlich Beginn und Schluss
  3. Schulweg
  4. Pausen und Aufsichten
  5. Verlassen des Schulgeländes
  6. Ordnung auf dem Schulhof, im Schulgebäude und in den Toiletten
  7. Sportunterricht/ Turnhalle
  8. Sekretariat
  9. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  10. Sonderbestimmungen

Die jeweils letzte Fassung der Schulordnung ist auf der nächsten Schulkonferenz, die nach dem Datum der Erstellung einberufen wird, zu bestätigen.

Im Sinne der „Gauden Tieden för uns Schäulers un Lihrers“ tritt diese Schulordnung am 01.08.2024 per Schulkonferenzbeschluss in Kraft.

  1. Aufgaben des Schulleiters

1.1 Der Schulleiter vertritt die Schule gegenüber der Öffentlichkeit, der Schulaufsichtsbehörde und dem Schulträger.

1.2 Der Schulleiter verantwortet alle pädagogischen und lehrerbezogenen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben.

1.3 In Abwesenheit des Schulleiters übernimmt der stellvertretende Schulleiter dessen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse; in dessen Abwesenheit ein beauftragter Lehrer.

2. Unterrichtszeiten (einschließlich Beginn und Schluss)

2.1 Dienstbeginn der Lehrer ist spätestens 20 Minuten vor ihrer ersten Unterrichtsstunde.

2.2 Die Schüler begeben sich auf dem kürzesten und direkten Weg auf das Schulgelände und halten sich bis zum Einlass auf dem Schulgelände auf. Nach Unterrichtsschluss dürfen Busschüler das Schulgelände nicht verlassen. Sie warten vor dem Haupteingang auf ihren Bus. Nur der direkte Weg zur Schule und zur Häuslichkeit sowie ordnungsgemäßes Verhalten der Busschüler nach der Schule unterliegen dem Versicherungsschutz. Mit dem Vorklingeln erscheinen alle pünktlich im Klassenraum.

2.3 Das Betreten der Fachräume erfolgt nur in Begleitung der Lehrkraft.

2.4 Die Zeit bis zum Stundenbeginn wird zum Auspacken der Schulsachen und zur Vorbereitung auf den Unterricht genutzt. Der jeweils aktuelle Sitzplan wird eingehalten. Die Lehrkraft beginnt den Unterricht pünktlich.

2.5 Das Trinken ist während der Unterrichtszeit erlaubt, das Essen und Kaugummikauen nicht.

2.6 Toilettengang für Schüler: im Unterricht – NEIN
Ausnahme: Notfall/ Attest
Besonderheit im Fachtrakt: (kein WC)
                    Raum 14 –  durch Raum 13 – durch Raum 04
                    Raum 16 –  durch Raum 15 – durch Raum 08
                    Raum 18 –  durch Raum 17 – durch Raum 12

2.7 Die Lehrkraft beendet den Unterricht pünktlich. Die Schüler begeben sich unverzüglich in den nächsten Raum oder auf den Hof.

2.8 Nach der letzten Unterrichtsstunde (laut Raumplan) werden das Licht abgeschaltet und die Stühle hochgestellt. Die aktuellen Raumpläne werden von der verantwortlichen Lehrkraft gut sichtbar ausgehängt.

2.9 Schulschluss ist für alle Schüler nach ihrer letzten Unterrichtsstunde. Alle Nicht-Fahrschüler verlassen unverzüglich das Schulgelände. Die Fahrschüler verbleiben bis zur Abfahrt der Busse auf dem Schulgelände. Ausnahmefälle unterliegen einer gesonderten Regelung (siehe Punkt 5).

2.10 Das Benutzen von MP-3 Playern, Aufnahmegeräten, Musikboxen etc. ist im Schulgebäude und in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes verboten. (Handynutzung siehe Punkt 10)

3. Schulweg

3.1 Auf dem Weg zur Schule und im Schulbus verhalten sich alle Schüler rücksichtsvoll und entsprechend der Straßenverkehrsordnung. Gleiches gilt für den Heimweg.

3.2 Die Schüler sind regelmäßig über das Verhalten im Straßenverkehr, die Nutzung des sicheren Schulweges und das Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln (Schulbus) aktenkundig zu belehren. Weitere Belehrungen werden laut Klassenbuch angewiesen.

3.3 Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist nur für Anlieger im Schritttempo (7km/h) erlaubt. Pkw, Kleinkrafträder und Fahrräder sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und vorschriftsmäßig ab- bzw. anzuschließen.

4. Pausen und Aufsichten

4.1 Pausenzeiten und Unterrichtszeiten (siehe Schulplaner)

4.2 Kleine Pausen dienen dem Raumwechsel sowie der Stundenvorbereitung. Sie sind keine Hofpausen.

4.3 Alle Schüler halten sich in den Hofpausen auf dem Schulhof auf. Die Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 halten sich während der Hofpausen nur im Bereich der Grundschule und auf dem Spielplatz auf. Den Schülern der Jahrgangsstufen 5-10 ist der Aufenthalt hinter dem Heizhaus und der Turnhalle sowie auf den Fluchttreppen nicht gestattet. Auf dem Innenhof ist das Fußballspielen nicht erlaubt.

4.4 Aufsichten

a) vor Unterrichtsbeginn im Eingangsbereich der

GS: 7.15 Uhr bis 7.30 Uhr
RegS: 7.25 Uhr bis 7.45 Uhr
unterer Flur, Haupteingang ist offen
Schließfächer zugänglich für Schüler
Toilettengänge im RS- Trakt möglich
bei Bedarf entscheiden, ob Raum 02 geöffnet wird

b) in beiden Hofpausen im Bereich der
GS: Pausenhof, Spielplatz

RegS: hinterer Schulhof bis zur Speisehalle, vorderer Schulhof und Eingangstürbereiche (RegS- und Fachtrakt)

c) in der Mittagspause im Bereich der Speisehalle (an Tagen mit anschließendem Unterricht)

d) nach der 4. Stunde (nur Grundschule) 6. bzw. 8. Stunde Busaufsicht.

4.5 Der Fußballplatz für die RS und der Spielplatz für die GS können in den Hofpausen genutzt werden.

4.6 Bei extremen Witterungsbedingungen suchen alle Schüler und unterrichtenden Lehrkräfte sofort nach erfolgter Durchsage den nächsten Unterrichtsraum auf. Die Aufsicht ist von den Lehrkräften zu gewährleisten. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

4.7 Der Besuch der Toiletten ist den Schülern in jeder Pause gestattet.

4.8 Alle sorgen in den Pausen für einen zügigen Wechsel der Unterrichtsräume. In den Hofpausen gestattet jeder Fachlehrer ein geordnetes Ablegen der Mappen in oder vor den Räumen, die die Schüler im weiteren Unterricht belegen werden. Aufwärtsbewegungen im Treppenhaus sind während der Hofpausen (außer zum Toilettengang) nicht erlaubt.

4.9 Parkplätze für Fahrräder, PKW etc. sind keine Pausenhöfe.

5. Verlassen des Schulgeländes

5.1 Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts ist nur nach Vorlage einer Willenserklärung der Sorgeberechtigten möglich (z.B. Arztbesuch, in Freistunden nur Kl. 7-10).

5.2 Im Erkrankungsfall sind die Lehrer nicht befugt, einen Schüler nach Hause zu schicken (Ausnahme sind Schüler der Grundschule. Hier erfolgt eine nachträgliche Meldung im Sekretariat). Der Schüler meldet sich zuerst beim Fachlehrer ab und wird dann im Sekretariat vorstellig. Die Eltern werden zwecks Abholung informiert. Sollte das nicht möglich sein, muss der Schüler bis zum offiziellen Unterrichtsschluss in der Schule bleiben. In besonderen Fällen wird der Notarzt angefordert.

5.3 Bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall wird nach dem jährlich zu erfragenden Elternwillen verfahren (siehe Katastrophenplan).

5.4 Wander- und Projekttage, Unterrichtsgänge, Exkursionen und eintägige Fahrten sind entsprechend dem Genehmigungsverfahren vom verantwortlichen Lehrer beim Schulleiter einzureichen.

5.5 Fahrschüler kehren nach Frei- und Ausfallstunden zur Benutzung der Schulbusse zum Unterrichtsende wieder auf den Schulhof zurück und unterliegen dann wieder der Aufsicht der Schule.

6. Ordnung auf dem Schulhof, im Schulgebäude und in den Toiletten

6.1 Für den Zustand der Räumlichkeiten und der Einrichtungsgegenstände ist jeder Schüler mitverantwortlich. Beschädigungen sind dem jeweiligen Fachlehrer oder dem Hausmeister unverzüglich zu melden.

6.2 Für mutwillige Sach- und Personenschäden werden die Schüler nach Punkt 9 zur Verantwortung gezogen.

6.3 Die Ordnungsschüler säubern die Tafel und die Schüler verlassen nach der Kontrolle der Lehrkraft auf Ordnung einschließlich Sauberkeit den Raum. Die Lehrkraft schaltet das Licht aus, verlässt den Raum als letzte Person und kontrolliert die Einhaltung der Ordnung. Sollte diese nicht bestehen, sorgt die Lehrkraft mit den Schülern für die Herstellung einer akzeptablen Ordnung.

6.4 Die Klassenbücher befinden sich in den Lehrerzimmern. Dort werden sie von der Lehrkraft, welche die erste Stunde in der Klasse erteilt, abgeholt und von der letzten Lehrkraft wieder abgelegt.

6.5 Die Straßenbekleidung der Schüler wird in der Grundschule vor und ab Klasse 5 in den Klassenräumen oder Fachkabinetten abgelegt. Eine Haftung für Ausweispapiere, Wertsachen und Geld wird seitens des Schulträgers nicht übernommen.

6.6 Die Schülertaschen sollen nach der 2. und nach der 4. Unterrichtsstunde vor dem Unterrichtsraum der folgenden Unterrichtsstunde abgestellt werden.

7. Sportunterricht/ Turnhalle

7.1 Die Turnhalle ist prinzipiell verschlossen. Die Schüler verlassen den Schulhof zum Sportunterricht erst nach dem Vorklingeln.

7.2 Die Klassen betreten geschlossen die Turnhalle unter Aufsicht der Sportlehrkraft. !

7.3 Während des Unterrichts halten sich alle Schüler im eigentlichen Turnhallenbereich bzw. auf dem Sportplatz auf.

7.4 Weitere Regelungen enthält die Turnhallenordnung (Belehrung halbjährlich).

8. Sekretariat

8.1 Erkrankte Schüler werden zwischen 7:00 Uhr und 7:45 Uhr von ihren Eltern telefonisch unter 038322/736 oder per E-Mail an info@schule-franzburg.de abgemeldet.

8.2 Die Schüler geben spätestens 3 Tage nach Wiedererscheinen in der Schule unaufgefordert ihre Entschuldigungszettel für die Dauer des Fehlens beim Klassenleiter, bei dessen Abwesenheit im Sekretariat ab.

8.3 Unfälle sowie Verletzungen aller Art sind sofort bei einer Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.

8.4 In Ausnahmefällen dürfen die Schüler im Beisein der Bürokraft telefonieren.

8.5 Schulfremde Personen, Gäste sowie Eltern melden sich im Sekretariat an.

8.6 Lehrkräfte und Schüler halten in der Regel die Öffnungszeiten des Sekretariats ein.

9. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

9.1 Grundsätzlich kommen die Rechtsgrundlagen des geltenden Schulgesetzes M-V zur Anwendung.

9.2 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

  • Abschreiben der betreffenden Auszüge der Schulordnung
  • Sozialstunden in Absprache mit dem Klassenleiter sowie dem Hausmeister
  • Weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erfolgen nach §60 und §60a des Schulgesetzes des Landes M-V
  • Bei Pflichtverletzungen, welche nicht explizit in der Schulordnung erwähnt sind, greift der Maßnahmenkatalog vom 28.02.2022. Die Eltern werden über Verstöße, welche die Aufrechterhaltung des Schul- und Unterrichtsbetriebes gefährden

10. Sonderbestimmungen

10.1 Die materiellen Werte der Schule sowie das persönliche Eigentum anderer sind zu achten und im Schadensfall zu ersetzen.

10.2 Das Benutzen von Handys/Smartphones und mobilen Endgeräten ist innerhalb der Schulgebäude (Schulhaus, Turnhalle, Speisehalle) strengstens verboten. Während des Unterrichts sind genannte Geräte in der Schultasche zu verstauen.

  • Bei einem Regelverstoß wird der Schüler von der Lehrkraft angewiesen sein Handy/Smartphone im ausgeschalteten Zustand ins Sekretariat zu bringen. Dort erhält der Schüler einen Abgabenachweis. Das Handy/Smartphone wird für den restlichen Schultag weggeschlossen und kann nach der 6. Unterrichtsstunde vom Schüler abgeholt werden. Eine Erziehungsmaßnahme gemäß § 60 Schulgesetz M-V wird erteilt.
  • Mit Schülern, die sich dieser Anordnung widersetzen, wird gemäß Punkt 9.2 der Schulordnung verfahren. (Pflichtverletzungen)
  • Bei allen Tests wird das Benutzen von digitalen Endgeräten als Täuschungsversuch gewertet.
  • Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos und Sounddateien ist ohne Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die auf der Aufnahme zu sehen ist, auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte befinden, kann die Schule die Polizei einschalten.
  • Als Ausnahme von dieser Regel gilt: Die Nutzung von digitalen Endgeräten für pädagogische Zwecke im Unterricht kann von der jeweiligen Lehrkraft eigenverantwortlich genehmigt werden.
  • Lehrkräfte und päd. Personal sind von dieser Regelung nicht betroffen.

10.3 Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände herrscht ein generelles Verbot von sämtlichen jugendgefährdenden Produkten:

  • Tabakwaren/ E- Zigaretten/ Shishas (§10 JuSchG/ Nichtraucherschutzgesetz M/V §1)
  • Drogen (z. B. Cannabis) / Alkohol (§9 JuSchG), Energiedrinks, Glasflaschen

10.4 Das Vorführen von Filmen erfolgt nur entsprechend der Freigabekennzeichen (§12 JuSchG)

10.5 Messer, waffenähnliche Gegenstände, gefährliches Schuhwerk etc. sind verboten.

10.6 Die Schulordnung wird ergänzt durch einen Alarm- und Evakuierungsplan (siehe Klassenbuch)

10.7 Die sechs Notausgänge (weiße Türen) sind nur in Notfällen als zweiter Rettungsweg zu nutzen. Die Haustüren sind während der Unterrichtszeiten von außen verschlossen, von innen jedoch jederzeit zu öffnen.